ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
IM RAHMEN VON VERTRÄGEN, DIE ÜBER DIE PLATTFORM ZULASSUNGSDIENST.DIGITAL
zwischen
der Car Ching GmbH
vertr. durch Niklas Fetzer und Alkan Akkus
Hanauer Landstraße 192, 60314 Frankfurt
– „Zulassungsdienst.digital“ –
und
den in Ziffer 1.2 des Vertrags bezeichneten Kunden
– im Folgenden „Kunde“ –
geschlossen werden.
1. GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Zulassungsdienst.digital und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, Zulassungsdienst.digital stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungsbeschreibung, VERTRAGSSCHLUSS
zulassungsdienst.digital bietet die Dienstleistung an, für den Kunden ein Kfz den Antrag auf Zulassung des von dem Kunden angegebenen Kfz bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Kunde Zulassungsdienst.digital die korrekten Daten in Bezug auf das Kfz angibt. Diesbezüglich wird auf das entsprechende Abfrageformular auf der Website www.zulassungsdienst.digital verwiesen.
Das jeweilige Kfz muss neue Fahrzeugdokumente ab dem Jahr 2018 erhalten haben. Kfz, die ältere Dokumente besitzen, können nicht digital zugelassen werden.
2.1 Der Kunde gibt seine Daten. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag ab, dass Zulassungsdienst.digital den Zulassungsantrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellt.
Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
2.2 Zulassungsdienst.digital schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Zulassungsdienst.digital eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Zulassungsdienst.digital zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens Abschluss des Auftrages, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3. VERTRAGSGEGENSTAND; VERTRAGSGRUNDLAGEN
3.1 Der Kunde wünscht die Zulassung seines Kfz zu privaten oder gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen von Zulassungsdienst.digital in Bezug der Zulassung des Kfz des Kunden bei der Straßenverkehrsbehörde.
3.2 Die Kfz-Zulassungen werden von unterschiedlichen Straßenverkehrsbehörden verwaltet. Im Falle der Zulassung des Kfz für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zustande.
Zulassungsdienst.digital wird nicht Vertragspartner der Vergabestelle, sondern handelt als Stellvertreter (§ 164 BGB) für den Kunden.
3.3 Der Kunde beauftragt Zulassungsdienst.digital, sämtliche erforderlichen Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzugeben.
4. LEISTUNGEN VON Zulassungsdienst.digital
Zulassungsdienst.digital verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:
4.1 Antragstellung zur Zulassung des Kfz des Kunden bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
4.2 Zulassungsdienst.digital hat keinen Einfluss auf die Meldepraxis der jeweiligen Straßenverkehrsbehörden.
4.3.Zulassungsdienst.digital verpflichtet zur Beantragung der Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle innerhalb von 24 Stunden (werktags).
4.4. Falls eine Zulassung unerwartet nicht durchgeführt werden kann, obwohl die Daten korrekt übermittelt wurden und die Identifikation erfolgreich war, erhalten Kunden den gezahlten Betrag vollständig erstattet. Hierzu ist kurze eine Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon mit Mitteilung um Erstattung notwendig.
5. PFLICHTEN DES KUNDEN
5.1 Der Kunde ist für die Abgabe der erforderlichen Daten und Unterlagen, die Zulassungsdienst.digital zur Zulassung des Kfz benötigt, verpflichtet.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Zulassung des Kfz erforderlich sind, im zumutbaren Umfang mitzuwirken.
5.3 Bei der fehlerhaften Eingabe der Fahrzeugdaten durch den Kunden oder einer fehlgeschlagenen Identifikation, ist ein Widerruf nicht mehr möglich, wenn die Zulassung durch Zulassungsdienst.digital bereits bearbeitet wurde. Der Kunde wird maximal zwei Mal um Berichtigung gebeten. Sollte die Zulassung aufgrund der fehlerhaften Übermittlung der Daten oder Identifikation nicht möglich sein, erhalten Kunden den gezahlten Betrag erstattet. Wir behalten allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 50€ ein. Sollte der Kunde nach zweimaliger Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen die korrekten Daten an Zulassungsdienst.digital übermitteln, gilt der Auftrag als abgeschlossen. Eine erneute Beantragung der Zulassung ist möglich, wenn der Kunde die korrekten Fahrzeugdaten übermittelt.
5.4 Zum Zwecke der Abwicklung dieses Vertrags ist der Kunde auf Weisung von Zulassungsdienst.digital verpflichtet, die Amtsgebühren (Auslagen) an Zulassungsdienst.digital im Voraus zu zahlen.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, Zulassungsdienst.digital die für die Leistung geschuldete Vergütung nach Maßgabe von Ziffer 6 dieses Vertrags zu zahlen.
6. NOTWENDIGE ANGABEN DES KUNDEN
6.1 Soweit nach den Meldebedingungen der jeweiligen Vergabestelle zusätzliche Angaben erforderlich sind, wird Zulassungsdienst.digital den Kunden rechtzeitig unterrichten.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Zulassungsdienst.digital Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich mitzuteilen.
7. FREISTELLUNG
7.1 Sollten Dritte Zulassungsdienst.digital wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der Zulassung des Kfz resultieren, in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, Zulassungsdienst.digital von jeglicher Haftung freizustellen und Zulassungsdienst.digital die Kosten zu erstatten, die ihm aufgrund der Inanspruchnahme entstehen. Für den Fall einer Inanspruchnahme wird Zulassungsdienst.digital den Kunden unverzüglich informieren.
7.2 Die Freistellungsverpflichtung wegen der Kosten umfasst insbesondere die Verpflichtung, Zulassungsdienst.digital von notwendigen Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen.
8. VERGÜTUNG
8.1 Alle Preise, die auf der Website von Zulassungsdienst.digital angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, an Zulassungsdienst.digital für die Stellung des Antrags auf Zulassung seines Kfz eine Pauschalvergütung, zahlbar als Vorschuss zu zahlen.
8.4 Die Pauschalvergütung gemäß vorstehendem Abs. 1 ist im Voraus zur Zahlung fällig, und zwar mit der Erteilung des Auftrages.
9. MÄNGEL; HAFTUNG
9.1 Für Mängel seiner Leistungen dieses Vertrags haftet Zulassungsdienst.digital nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
9.2 Unbeschränkte Haftung:
Zulassungsdienst.digital haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
9.3 Haftungsbeschränkung:
Zulassungsdienst.digital haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Zulassungsdienst.digital.
10. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG
10.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.
10.2 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrags liegt für Zulassungsdienst.digital, insbesondere vor, wenn:
- der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 4 dieses Vertrags nachhaltig verletzt,
- die Straßenverkehrsbehörde die Zulassung des Kfz ablehnt.
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Verpflichtungen zur Zahlung aus diesem Vertrag nicht nachkommt.
10.3 Die Verpflichtungen von Zulassungsdienst.digital bestehen erst, wenn der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig erfüllt hat.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
12.2 Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Köln als Gerichtsstand vereinbart.
12.3 Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksam keit des Vertrags im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder bei der späteren Änderung einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.